Übertritt an die Realschule

Angesichts der aktuellen Entwicklungen und der damit verbundenen Sondersituation ist bei der Anmeldung für das Schuljahr 2020/21 folgendes zu beachten:

Die persönliche Anmeldung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. Alle erforderlichen Unterlagen können der Schule fristgerecht auf dem Postweg, per E-Mail oder auch persönlich übermittelt werden.

 

Anmeldezeitraum ist von Montag, 18. Mai bis Freitag, 22. Mai 2020

Für den Fall, dass Sie eine persönliche Anmeldung wünschen, ist diese am Montag, 18. Mai von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag, 19. Mai und Mittwoch, 20. Mai von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag, 22. Mai von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr möglich. Das Betreten der Schule ist derzeit ausschließlich Erwachsenen gestattet.

 

Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt:

  • Online ausgefülltes, ausgedrucktes und unterschriebenes Anmeldeformular -> siehe Schulanmeldung Online  (ACHTUNG: Bitte vermerken Sie nach dem Ausdrucken handschriftlich, für welche Klasse Sie Ihr Kind anmelden: Ganztagsklasse, I-Pad-Klasse oder Regelklasse)
  • Übertrittszeugnis im Original
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • aktuelles Foto (in Passbildformat) für den internen Schülerakt
  • Nachweis des Impfschutzes für Masern gemäß Masernschutzgesetz, dieser kann wie folgt erbracht werden:
    • Kopie des Impfausweises oder Impfbescheinigung über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen)
    • Ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern
    • Ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt
    • Ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Maser geimpft werden kann, ist mit anzugeben)
    • Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.
  • Weitere Unterlagen in besonderen Fällen:
    • Kopie Sorgerechtsbescheinigungen (bei getrennt lebenden Eltern)
    • Freiumschlag, wenn Ihr Kind am Probeunterricht teilnimmt
    • Kopie LRS- oder Legastheniebescheinigung

Probeunterricht:

Dienstag, 26. Mai 2020, Mittwoch 27. Mai 2020 sowie Donnerstag, 28. Mai 2020 jeweils ab 8:00 Uhr

geprüft werden die Fächer Deutsch und Mathematik

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.