Hausordnung

Bobingen, 22.11.2018

Hausordnung der Staatlichen Realschule Bobingen 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrkräfte, liebes Verwaltungspersonal,

in der Präambel unseres Leitbildes heißt es, dass unsere Schule ein Lern- und Lebensraum ist, für den alle gemeinsam Verantwortung übernehmen und mit dem wir uns identifizieren. Diese Hausordnung ergänzt unser Leitbild und dient als Leitfaden für die verschiedenen Situationen unseres schulischen Alltags.

Teil 1: Grundsätze des Zusammenlebens an der Realschule Bobingen 

Art. 1 

Die Würde eines jeden Mitglieds der Schulgemeinschaft, seine körperliche Unversehrtheit und seine persönlichen Gegenstände sind unantastbar. Ich verhalte mich rücksichtsvoll gegenüber Mitschülern und achte deren Eigentum. 

Art. 2 

Ich versuche Konflikte durch konstruktive Gespräche selbst zu lösen. Sollte dies nicht gelingen, wende ich mich an die Mediatoren, Lehrkräfte der Klasse, Verbindungslehrkräfte, den Jahrgangsstufenbetreuer oder an JaReal. 

Art. 3 

Wir gehen wertschätzend und höflich miteinander um, grüßen deshalb einander und tragen angemessene Kleidung. Wir verzichten im Unterricht auf Kopfbedeckungen, religiös begründete Kopfbedeckungen sind nach Rücksprache mit der Schulleitung erlaubt, sofern sie nicht das Gesicht bedecken.

Art. 4 

Ich mache mit beim Umweltschutz. Ich spare Energie und halte meine Schule sauber. 

 Art. 5 

Ich schalte auf dem Schulgelände und im Schulgebäude Mobilfunktelefone, MP3-Player und weitere elektronische Geräte, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, aus (Art. 56 Abs. 5 BayEUG). 

Art. 6 

Ich halte mich an das Verbot von Rauschmitteln (Nikotin, Alkohol und andere Drogen) sowie gefährlichen oder den Unterricht störenden Gegenständen (Feuerzeuge, Laserpointer, Taschenmesser usw.) im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei sämtlichen Schulveranstaltungen. 

Teil 2: Einzelbestimmungen 

1. Mein Schulweg 

1.1 Ich komme auf direktem Weg in die Schule, benutze nur die erlaubten Zufahrtswege und halte mich an die Verkehrsregeln.

1.2 Im Bus und an der Bushaltestelle verhalte ich mich rücksichtsvoll gegenüber meinen Mit- schülern und anderen Fahrgästen. Ich beachte die Bodenmarkierungen an der Haltestelle und die Hinweise der Busscouts, um Unfälle zu vermeiden. Besondere Vorkommnisse melde ich im Sekretariat oder meiner Klassenleitung. 

1.3 Ich stelle mein Fahrrad auf den Abstellplatz und schließe es ab. Boards, Roller und ähnliche kleine Fortbewegungsmittel stelle ich hinten im Klassenzimmer ab. Aus Sicherheitsgründen benutze ich diese Fahrzeuge nicht auf dem Schulgelände. 

2. Unterricht 

2.1 Das Schulgebäude ist ab 07:25 Uhr geöffnet. Vor dieser Zeit kann ich mich im Vorraum der Turnhalle aufhalten.

2.2 Nach dem Betreten des Schulhauses hänge ich meine Jacke möglichst in der Garderobe auf oder lege sie in meinem Schließfach ab. Helme, Mützen und Schirme gehören auch dorthin. 

2.3 Ich halte mich vor dem Unterricht und zwischen den Stunden nicht unnötig in den Gängen, sondern nur in meinem Unterrichtsraum auf. Dort bereite ich mich auf den Unterricht vor. 

2.4 Die Unterrichtsstunde beginnt mit dem Gong. Beim Zuspätkommen muss ich mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen.

2.5 Aus Sicherheitsgründen darf ich Fachräume (Biologie, Physik, Chemie, Musik, IT, Werken, Kunst, Haushalt und Ernährung, Textiles Gestalten, Sport usw.) nur in Anwesenheit einer Lehr- kraft betreten. 

2.6 Sollte die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen sein, verständige ich als Klassensprecher oder Klassensprecherin das Sekretariat.

2.7 Wir Schüler übernehmen Ordnungs-, Tafel- und Pausendienst sowie sonstige Gemeinschaftsaufgaben. 

2.8 Ich bin selbst für Ordnung und Sauberkeit an meinem Platz, in meinem Fach und im gesamten Klassenzimmer verantwortlich.

2.9 Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, beschränke ich Toilettengänge auf die Pause oder notfalls auf den Stundenwechsel. 

3. Arbeitsmittel, Lehrbücher, Haftung 

3.1 Ich gehe sorgsam mit dem Eigentum der Schule und dem meiner Mitschüler um. Ich sorge dafür, dass alle Gegenstände aufgeräumt sind und technische Geräte vor Schmutz und Wasser geschützt werden.

3.2 Lernmittelfreie Bücher behandle ich pfleglich. 

3.3 Ich melde der anwesenden Lehrkraft Beschädigungen an schulischem und privatem Eigentum umgehend. Meine Erziehungsberechtigten oder ich sind ggf. dafür haftbar. 

4. Pausen 

4.1 Abhängig von Jahreszeit und Witterung gibt es Schulhaus- oder Frischluftpausen. Ich beachte den Pausenordnungsplan und die Durchsagen. 

4.2 Der Pausenverkauf findet nur zu Beginn der Pause statt. Während Unterrichtstunden und beim Stundenwechsel benutze ich die Automaten nicht. Ich kaufe und verzehre Speisen und Getränke grundsätzlich während der Pause und im Pausenbereich. Im Unterricht trinke ich nur, wenn es die Lehrkraft ausdrücklich erlaubt.

4.3 Der erste Gong beendet die Pause, beim zweiten bin ich an meinem Arbeitsplatz und habe die Unterrichtsmaterialien hergerichtet. 

5. Umweltschutz 

5.1 Auch ich kann aktiven Umweltschutz betreiben. Beim Verlassen des Klassenzimmers sorge ich dafür, dass die Beleuchtung und alle elektrischen Geräte ausgeschaltet werden. Ich lasse nicht unnötig das Wasser laufen und schließe im Winter die Fenster nach dem Stoßlüften.

5.2 Ich werfe Abfall in die vorgesehenen Behälter. 

5.3 Mehrwegflaschen werfe ich nicht weg, sondern gib sie beim Pausenverkauf ab oder stelle sie in die entsprechenden Träger.

5.4 Kaugummikauen und Spucken sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. 

6. Meine persönliche Sicherheit 

6.1 Wertgegenstände und größere Geldbeträge bringe ich nicht in die Schule mit.

6.2 Für meine Wertsachen aller Art (Handy, Tablet, Board) bin ich selbst verantwortlich. Ich sorge für sichere Verwahrung und schließe sie deshalb z. B. in mein Schließfach ein. Die Schule und der Sachaufwandsträger haften in keinem Fall dafür.

6.3 Auch ich bin mitverantwortlich für die Sicherheit in meinem Klassenzimmer. Deshalb erinnere ich die Lehrkraft, es beim Verlassen abzuschließen.

6.4 Ich werfe nicht mit Gegenständen, auch nicht mit Schneebällen.

6.5 Aus versicherungsrechtlichen Gründen verlasse ich das Schulgelände während der Unterrichtszeit, der Pause oder in einer Freistunde auf keinen Fall ohne ausdrückliche Erlaubnis des Direktorats.

6.6 Werde ich während des Unterrichts krank, informiere ich die Lehrkraft dieser Stunde. Ich melde mich mit dem entsprechenden Formblatt unverzüglich im Sekretariat. 

Teil 3: Schlussbemerkungen 

Die Hausordnung ergänzt und präzisiert die Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und der Realschulordnung (RSO).
Zu dieser Hausordnung gehören Pläne mit den Grenzen des Pausenbereichs und des Schulgeländes sowie der Fluchtwege. Diese werden in den Klassen- und Fachräumen ausgehängt. 

Diese Hausordnung wurde mit Wirkung vom 08. November 2016 nach § 2 Bayerische Schulordnung erlassen. Nach Art. 69 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz wirkte das Schulforum an der Erstellung mit. Ebenso wurden der Elternbeirat sowie das Kollegium mit eingebunden. 

Dirk Hampel
Realschuldirektor